Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts steht im Verhandlungssaal in Karlsruhe (Baden-Württemberg). | Uwe Anspach/dpa

Wer in Deutschland erbt, muss Steuern zahlen. Außer man erbt ein Unternehmen, dann gibt es Ausnahmen – und oft fallen keine Steuern an. Ob das in Ordnung ist, muss nun das Verfassungsgericht entscheiden. Von Antonetta Stephany und Max Bauer.[mehr]

Quelle: Tagesschau Wirtschaft