Amazon Prime Paket | picture alliance / Eibner-Presse

Eine Preiserhöhung von Amazon Prime vor vier Jahren ist laut BGH-Urteil unwirksam. Kundinnen und Kunden können jetzt Geld zurückverlangen. Verbraucherschützer raten zur Sammelklage. Von Klaus Hempel.[mehr]

Quelle: Tagesschau Wirtschaft